Hier gibt es zunächst:
- unsere Satzung
- sowie den Mitgliedsantrag mit Einführung in UFER (regulär wie auch Fördermitgliedschaft)
- und für Mitglieder den Änderungsantrag als pdf
Steuererklärung
Spenden und Mitgliedsbeiträge an einen gemeinnützigen Verein können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Als Beleg reicht dem zuständigen Finanzamt üblicherweise (meist bis 200€) der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg der Bank oder der Kontoauszug, falls der Mitgliedsbeitrag per Lastschriftverfahren eingezogen wurde.
Sollte das nicht reichen und das FA fordert noch den Nachweis der Gemeinnützigkeit unseres Vereins ein, gibt es dazu unten den Freistellungsbescheid.
Sollte auch dies nicht reichen, dann stellen wir gerne auf Anfrage eine Zuwendungsbescheinigung aus. Für Spenden von Firmen machen wir das obligatorisch.
Freistellungsbescheid
Der Freistellungsbescheid des Finanzamtes II Dresden-Nord für den UFER-Projekte Dresden e.V. bescheinigt uns u.a. die Gemeinnützigkeit und die Erlaubnis “Zuwendungsbestätigungen” (Spendenbescheinigungen) auszustellen.
Falls Du im Rahmen von Steuererklärungen die Gemeinnützigkeit des Vereins nachweisen musst, kannst Du Dir den Freistellungsbescheid hier herunterladen und ausdrucken.
Weitere Angaben
Vereinsadresse:
UFER Projekte Dresden e.V.
Hechtstraße 32
01097 Dresden
Eingetragen beim:
Registergericht: Amtsgericht Dresden
Registernummer: VR5368
Bankkonto:
UFER-Projekte Dresden e.V.
IBAN: DE66430609671128139700
BIC: GENODEM1GLS
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